Germany – Police cars – Rahmenvereinbarungen über die Belieferung der Bayerischen Polizei mit Dienstfahrzeugen (Kauf und Leasing)
Freistaat Bayern, vertreten durch das Logistikzentrum der Bayerischen Polizei (LZBP) · Transport equipment · Germany
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Gegenstand des Vertrages sind Rahmenvereinbarungen nach § 103 Abs. 5 GWB i.V.m. § 21 VgV über die Belieferung der Bayerischen Polizei mit Dienstfahrzeugen (Kauf und Leasing). Die Ausschreibung bezieht sich auf Dienstfahrzeuge mit konkret vorgegebenen polizeispezifischen Einbauten (u. a. Sondersignalanlagen, Digitalfunkvorrüstung, Folienbeklebung) und ist in 8 Lose unterteilt. Die Loseinteilung richtet sich nach den Fahrzeugklassen der KBA-Segmenteinteilung und erfolgt nach einsatztaktischen Erfordernissen. Die Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung, nicht jedoch vor dem 01.01.2027, und endet zum 31.12.2028 (Grundvertragslaufzeit). Es besteht die Möglichkeit der 2-maligen Verlängerung um je 1 Jahr bis zum 31.12.2029 (1. Verlängerung) bzw. 31.12.2030 (2. Verlängerung). Nach Ablauf der maximal möglichen Vertragslaufzeit von 4 Jahren endet der Vertrag zum 31.12.2030 automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die allgemeinen Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen, Allgemeine Leistungsbeschreibung, Besondere Vertragsbedingungen, Geheimhaltungsvereinbarung, Datenschutzhinweise) stehen den Bietern unentgeltlich, uneingeschränkt und direkt über die elektronische Vergabeplattform zur Verfügung. Um die Leistungsbeschreibungen der Lose sowie die Anlagen und Preisblätter zu erhalten, müssen sich Bieter erst im Vergabeportal registrieren und die ausgefüllte Verschwiegenheitserklärung (§ 5 Abs. 3 VgV) als Anlage über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform an die Vergabestelle senden. Die Leistungsbeschreibungen der Lose sowie die Anlagen und Preisblätter sind zum Schutz der Vertraulichkeit (§ 41 Abs. 3 VgV) in einer sicheren Cloud mit Passwortschutz hinterlegt, weil sie spezifische Informationen über die Ausstattung von uniformierten und neutralen Polizeifahrzeugen enthalten. Diese vertraulichen Informationen sollen nicht für eine unbeschränkte Öffentlichkeit, sondern nur für interessierte Unternehmen zugänglich sein.
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